Sie müssen der Strassenbahn immer Vortritt gewähren und das Gleis freigeben. Nur wenn die Strassenbahn aus einer Nebenstrasse kommt, haben Fahrzeuge auf der Hauptstrasse den Vortritt.
Eine haltende Strassenbahn darf nur in langsamer Fahrt gekreuzt werden. Vergessen Sie nicht, auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen. Wenn eine Strassenbahn hält, wollen nicht selten Fussgänger die Strasse überqueren, (entweder weil sie einsteigen wollen oder weil sie aussteigen und gleich weiter gehen).
Sofern die Strassenbahn an einer Schutzinsel hält, dürfen Sie mit gebotener Vorsicht rechts in langsamer Fahrt vorbeifahren. Ohne diese Schutzinsel müssen Sie aber hinter der Strassenbahn anhalten und warten. Es muss immer einen Abstand von 2 m zur haltenden Strassenbahn gewahrt werden.
Die Durchfahrt zwischen Haltestelleninseln ist gestattet, wenn die Durchfahrt frei ist, kein Signal «Hindernis rechts umfahren» dies verbietet und keine Strassenbahn herannaht.
Busse sind allen übrigen Fahrzeugen gleichgestellt und geniessen den Vortritt nur, wenn sie von einer Haltestelle, welche sich auf der rechten Seite und im Innerortsbereich befindet, wegfahren wollen.