6.3 In Begegnungszonen
Begegnungszonen sind besonders gestaltete Verkehrsflächen, die in erster
Linie für die Fussgänger bestimmt sind.
Begegnungszone
Ab hier beginnt ein
Quartier, Sie dürfen nicht
schneller als 20 km/h fahren und Sie haben keinen Vortritt gegenüber
Fussgängern
Ende der Begegnungszone
Die Zone
endet hier. Es gelten demnach wieder
die allgemeinen Vortritts- und Geschwindigkeitsregeln
Es gelten spezielle Verkehrsregeln.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h
- Fussgänger haben auf der ganzen Verkehrsfläche Vortritt. Spiel und Sport
sind gestattet; Fahrzeuge dürfen
aber nicht unnötig behindert werden.
- Es darf nur auf gekennzeichneten Flächen parkiert werden.